Rau Automation
Wolfgang Rau
Marienfriedstrasse 12b
89284 Pfaffenhofen
Tel.: +49 7302 9200279
Mobil: +49 160 97991149
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Ihr Spezialist für Antriebs- und Automatisierungstechnik.
Von den Anfängen (Gleichstromantriebe, Siemens S5 etc.) bis in die Zukunft (Servoregelung, Motion Control, TIA Portal etc.)
Vielleicht kann ich durch meine langjährige Erfahrung auch Ihrer Anlage helfen.
Rau Automation
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89284 Pfaffenhofen
Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Unterstützungsleistung
1. Geltung der Geschäftsbedingungen bei Dienstleistungen
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge mit Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind. Sie umfassen alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Firma Rau Automation und dem Kunden, die eine Dienstleistung durch die Firma Rau Automation zum Inhalt haben. Es handelt sich ausschließlich um einen Dienstleistungsvertrag nach § 611 Abs. 1 BGB. Dies ist der Fall, wenn eine Beratungs- oder Unterstützungsleistung jeglicher Art zur Anwendung kommt, wobei die Ergebnisverantwortung beim Kunden liegt. Ein Erfolg ist insbesondere nicht geschuldet, wenn bei Vertragsschluss kein zu erstellendes Werk vom Kunden in Auftrag gegeben wird, sondern die Beratung oder Unterstützung bei der Anwendung und Erstellung von Softwareprogrammen abgerufen wird.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma Rau Automation nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss, Leistungserbringung und Leistungsnachweise
2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag mit der Firma Rau Automation kommt zustande, wenn die Firma Rau Automation den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt oder im Falle einer telefonischen Auftragserteilung des Kunden durch die sofortige telefonische Leistungserbringung der Firma Rau Automation.
2.2. Vertragliche Hauptleistungspflicht der Firma Rau Automation ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung im vereinbarten Zeitraum und am vereinbarten Ort. Die Firma Rau Automation erbringt die Dienstleistung nach dem aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter der Firma Rau Automation. Während der Auftragserledigung kann die Firma Rau Automation eine eingesetzte Person durch eine andere ersetzten. Eine eventuell erforderliche Einarbeitungszeit geht zu Lasten der Firma Rau Automation. Der Kunde kann den Austausch von Personal nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihm die Fortsetzung der Leistungsannahme unzumutbar macht. Die Kosten für den Austausch gehen dann zu Lasten der Firma Rau Automation.
2.3. Steht bei Auftragserteilung noch nicht fest in welchem zeitlichen Umfang die Leistung erfolgen wird, oder verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit nach Vertragsschluss, sind für die erbrachte bzw. für die über die vereinbarte Leistungszeit hinaus erbrachte Leistung Nachweise anzufertigen. Für den Nachweis reicht es aus, dass die Leistungsnachweise vom Kunden oder dessen Mitarbeiter oder dessen anwesenden Erfüllungsgehilfen durch Namensunterzeichnung bestätigt werden. Bei einer Dienstleistung, die nicht beim Kunden selbst erfolgt, sondern per Telefon, über Internet oder in anderer vom Kunden örtlich getrennter Form erbracht wird, reicht der Leistungszeitnachweis mit der zusätzlichen Angabe des Leistungsinhalts und des Firmenmitarbeiters für den Nachweis aus.
3. Nutzungs- und Schutzrechte
3.1 Die Firma Rau Automation räumt dem Kunden das nicht exklusive und nur mit Zustimmung der Firma Rau Automation übertragbare, unwiderrufliche Nutzungsrecht an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen ein, soweit der vertragsgemäße Zweck und der Einsatzbereich durch den Kunden gewahrt bleibt. Dies gilt auch für Zwischenergebnisse, Unterlagen und Hilfsmittel. Die Firma Rau Automation darf die Ergebnisse anderweitig verwenden, soweit nicht gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen wird.
3.2 Soweit schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse jeder möglichen Art (z.B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster etc.) im Rahmen der Beratungs- oder Unterstützungsleistung entstehen, stehen sie der Firma Rau Automation zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit der Mitarbeiter der Firma Rau Automation begründet wurden. Im diesem Fall räumt die Firma Rau Automation dem Kunden hieran ein nicht gesondert zu vergütendes, zeitlich unbegrenztes, nicht exklusives und nur mit Zustimmung der Firma Rau Automation übertragbares Nutzungsrecht ein.
4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Rau Automation bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessener Weise und mit geeigneten Mitteln zu unterstützen. Der Kunde hat für die Erbringung der Dienstleistung die notwendigen Voraussetzungen (Hardware, Software und Arbeitsplatz) zu schaffen. Verzögerungen auf Grund der fehlenden oder verzögerten Mitwirkungshandlung gehen nicht zu Lasten der Firma Rau Automation. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt nach Zeitaufwand zu den von uns vor oder bei Vertragsschluss in Textform bekannt gegebenen Stundensätzen gemäß dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis. Materialaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des Firmenpersonals werden wie Leistungszeiten vergütet, dem Kunden steht es jedoch frei nachzuweisen, dass durch die Wartezeit der Firma Rau Automation keine Kosten entstanden sind. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gemäß dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis in Rechnung gestellt.
5.2. Dienstleistungen die sofort und/oder einmalig erledigt werden, werden sofort und ohne weitere Leistungsnachweise abgerechnet. In allen anderen Fällen erstellt die Firma Rau Automation monatlich nachträglich Rechnungen. Die Rechnungen werden zusammen mit einer Aufstellung über die Leistungszeiten und Leistungsinhalt übersandt, sofern nicht bei Vertragsschluss die abzurechnende Leistungszeit bereits vereinbart war. Sämtliche Rechnungen der Firma Rau Automation sind bei Zugang sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Angaben auf der Rechnung eines Zahlungsziels sind unverbindlich und schieben die Fälligkeit nicht hinaus.
5.3. Macht der Kunde innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Rechnungsstellung geltend, werden ihm die Leistungsnachweise in Kopie zur Prüfung übersandt. Danach gelten die Leistungsnachweise als genehmigt, wenn der Kunde keine weiteren Einwände innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Leistungsnachweise schriftlich erhebt.
5.4. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch die Firma Rau Automation bedarf.
6. Leistungsstörung und Kündigung
6.1. Wird die Dienstleistung nicht ordnungsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Firma Rau Automation dies zu vertreten, so wird die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist nachgeholt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntniserlangung von der Leistungsstörung, die Fehlerrüge erhebt. Gelingt die ordnungsgemäße Dienstleistung in wesentlichen Teilen aus von der Firma Rau Automation zu vertretenden Gründen nicht und hat der Kunde der Firma Rau Automation hierfür ausdrücklich eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf der Frist den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
6.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
6.3. Die Firma Rau Automation behält den Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung auf Grund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungsteile, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung nachweist, dass diese Leistungsteile für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
7. Haftung
7.1. In Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen oder Vertreter vorsätzlich eine Pflicht verletzt haben, haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Soweit uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung vorwerfbar ist, haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
7.3. Die Haftung für Schäden durch die Dienstleistung an anderen Rechtsgütern des Bestellers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen, es sei denn es gilt Ziffer 7.1. oder es ist uns, unseren Erfüllungsgehilfen oder Vertretern grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.
7.4. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Rau Automation wegen einer Pflichtverletzung nach den Ziffern 7.1 bis 7.3 ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
7.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Vertraulichkeit
Die Firma Rau Automation und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten berechtigt den jeweils anderen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten als vereinbart. Wir sind berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
10. Sonstiges
10.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3. Nebenabreden und nachträgliche Vertragsergänzungen können nur mit der Geschäftsführung oder einen schriftlich Bevollmächtigten getroffen werden.
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